Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für psychologische Sprechstunden werden vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden nach entsprechender Beantragung ebenfalls vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten sowohl für psychotherapeutische Sprechstunden als auch für eine ambulante Psychotherapie in der Regel problemlos. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, wie viele Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe dies geschieht.

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) berechnet. Die Therapiekosten werden damit in der Regel in voller Höhe übernommen. Wir empfehlen dennoch immer eine Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse, um notwendige Formalitäten einzuholen.

Selbstzahlende

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten einer Beratung oder Psychotherapie selbst zu zahlen. Diagnose und Behandlung werden dann nicht automatisch an Ihre Versicherung übermittelt.

Das Honorar wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) berechnet und ist in der Regel steuerlich absetzbar.